Die vom Gemeinderat Freienbessingen beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Freienbessingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Freienbessingen liegt vom 24.09.2025 bis 07.10.2025 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.
Stennulat
Bürgermeister