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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 2/2023
Nichtamtlicher Teil
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Erinnerung der Kasse an die Zahlung der fälligen Steuern 2023

Die Stadtkasse möchte alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ebeleben und erfüllenden Gemeinden an die diesjährigen Termine zur Zahlung der Grund-, Hunde- und Gewerbesteuern erinnern:

Jahreszahler:

01.07.2023

Quartalszahler:

15.02.2023, 15.05.2023,

15.08.2023, 15.11.2023

Bitte geben Sie bei der Überweisung auf das entsprechende Bankkonto unbedingt das Kassenzeichen an! Von diesen Terminen abweichende Fälligkeiten sind in den jeweiligen Bescheiden festgelegt und ebenfalls verbindlich.

Wir empfehlen Ihnen, die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens zu nutzen. Damit ist der rechtzeitige Einzug der fälligen Beträge gewährleistet. Die entsprechenden Vordrucke zum SEPA-Lastschriftverfahren sind in der Finanzverwaltung der Stadt Ebeleben oder unter www.ebeleben.de erhältlich.

Ihre Stadtkasse