Laut Personalausweisgesetz (PAuswG) und Passgesetz (PassG) ist jede Person ab 16 Jahre verpflichtet im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein.
Ordnungswidrig handelt, wer seiner Verpflichtung gemäß PAuswG oder PassG nicht nachkommt, rechtzeitig einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Aus diesen Gründen wird ein Bußgeld gemäß PAuswG, PassG, Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) erhoben.
Zur persönlichen Beantragung sind ein Lichtbild (biometrietauglich) und die Vorlage einer Urkunde (Abstammungs-, Geburts-, oder Eheurkunde) erforderlich.
Die Urkunde bitte entsprechend des Familienstandes und des geführten Familiennamens.
Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Reisepass unter 18 Jahre, Personalausweis unter 16 Jahre oder Kinderreisepass sind:
| • | persönliches Erscheinen der Kinder und Jugendlichen, |
| • | die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter |
erforderlich.
Für Fragen stehen wir gern telefonisch zur Verfügung.
Einwohnermeldeamt: 036020-70017
Sprechzeiten:
| Dienstag - Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr | |
| Dienstag | 13.00 - 18.00 Uhr | |
| Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr | |
| außerhalb der Sprechzeiten nur mit Vereinbarung | ||
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Ebeleben