Im Namen der Stadt Ebeleben ergeht folgende
| Allgemeinverfügung: |
| 1. | Das Grundstück in der Gemarkung Ebeleben Flur 9, bestehend aus den Flurstücken 129/273 und 129/213 wird mit öffentlicher Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen. |
| 2. | Die Entscheidung ergeht verwaltungskostenfrei. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
| innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe |
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
| Stadt Ebeleben, Bauverwaltung |
| Rathausstraße 2, 99713 Eheleben |
einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Hinweise:
| 1. | Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf diese öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgeben. |
| 2. | Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können in der |
| Stadtverwaltung Ebeleben, Bauverwaltung, Zimmer 301 |
| Rathausstraße 2, 99713 Eheleben |
| zu den Amtsstunden (Dienstag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr, |
| Dienstag 13:00 bis 18:00 Uhr und |
| Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. |
Ebeleben, den 28. Januar 2026
gez. Gröbel
Bürgermeister
Stadt Ebeleben
Anlage: Lageplan