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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Hier für Gemeinde Holzsußra

Der Gemeinderat der Gemeinde Holzsußra hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 mit Beschluss Nr. 10/2025 die Hauptsatzung für die Gemeinde Holzsußra beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Am 08.09.2025 erfolgte die Eingangsbestätigung.

Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Ebeleben, d. 23.09.2025

S. Lupprian

Bürgermeister