Der Gemeinderat der Gemeinde Holzsußra hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 mit Beschluss Nr. 10/2025 die Hauptsatzung für die Gemeinde Holzsußra beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 08.09.2025 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Ebeleben, d. 23.09.2025
S. Lupprian
Bürgermeister