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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung*) von Flurstücksgrenzen

Antragsnummern der Liegenschaftsvermessung: 52036723

In der Stadt

Ebeleben

Gemarkung:

Holzsußra

Flur: 4

Flurstück(e): 158

wurde eine

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 08.10.2025 bis 05.11.2025

in der Zeit

von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in den Räumen der Vermessungsstelle

ÖbVI Thomas Müller,

Dr.-August-Hübenthal-Str. 3,

37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis,

Tel. 36074/94375,

unter der Antragsnummer 52036723 eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der

Vermessungsstelle Thomas Müller,

Dr.-August-Hübenthal-Straße 3,

37339 Leinefelde-Worbis, OT Worbis,

Tel. 036074/94375,

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Worbis, den 17.09.2025

gez. Thomas Müller, ÖbVI