Die vom Gemeinderat Abtsbessingen beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Abtsbessingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Abtsbessingen liegt vom 23.10.2024 bis 05.11.2024 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.
Kumpf
Bürgermeister
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41 ff) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. er schließt im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
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| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | ||||
| die Einnahmen | 83.235 € | - | 884.200 € | 967.435 € |
| die Ausgaben | 83.235 € | - | 884.200 € | 967.435 € |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 13.365 € | - | 115.100 € | 128.465 € |
| die Ausgaben | 13.365 € | - | 115.100 € | 128.465 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unverändert auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt unverändert festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (A) | — 301 v.H. |
| b) | für bebaute und unbebaute Grundstücke (B) | 405 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 147.300 € um 13.700 € erhöht und damit auf 161.000 € neu festgesetzt.
§ 6
| 1. | Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich, wenn sie maximal 2.000 € je Haushaltsstelle nicht übersteigen. In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. |
| 2a. | Ausgabenveränderungen nach § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO gelten als erheblich ab einer Abweichung von 10.000 € je Haushaltsstelle. Hier wird nach § 60 ThürKO die Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltes notwendig. |
| 2b. | Ausgabenveränderungen nach § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO (Erwerb von beweglichen Sachendes Anlagevermögens und Baumaßnahmen) gelten als erheblich ab einer Abweichung von 5.000 € je Haushaltsstelle. Hier wird nach § 60 ThürKO die Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltes notwendig. |
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Abtsbessingen, den 07.10.2024
Gemeinde Abtsbessingen
Kumpf — Siegel
Bürgermeister