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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 22/2024
Nichtamtlicher Teil
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Sonstiges

Aufruf an alle Hundebesitzer zur ordnungsgemäßen Entsorgung

Ab und zu gehen Beschwerden über „schwarze Schafe“ unter den Hundehaltern ein, die ihre Hunde im Dorf „Gassi“ führen und sie an den Grünstreifen, auf dem Gehweg, auf der Straße oder auf unbebauten Grundstücken ihr „Geschäft“ verrichten lassen.

Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Kinderspielplätzen, Kindergarten oder Feldwegen ist weder hygienisch, noch trägt dies zu einem sauberen Ortsbild bei.

Auch für Kinder stellt die Berührung mit Hundekot eine gesundheitliche Gefährdung dar!

Jeder Hundehalter sollte sich auch fragen, ob er die Hinterlassenschaften vor seinem Anwesen haben bzw. dulden würde?

Deshalb appellieren wir an alle Hundehalter:

Besorgen Sie sich „Hundebeutel“. Diese können in vielen Geschäften preisgünstig erworben werden. Entsorgen Sie die „Hinterlassenschaften“ zu Hause in Ihrer Restmülltonne.

Leinen Sie Ihre Hunde im Dorfgebiet an, nur so haben Sie ihn unter Kontrolle.

Hinweis: Hundekot ist als Abfall anzusehen. Daher stellt eine unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeisterin Juliane Kumpf

und der Gemeinderat Abtsbessingen