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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Ebeleben, Gemarkung Allmenhausen, Flur 2, Flurstück 44/3 wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 18.11.2024 bis 18.12.2024

in den Räumen des Dipl.-Ing.(FH) Dirk Stolze, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Ilgerstraße 17a, 99768 Harztor OT Ilfeld zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr

Freitag 8 bis 12 Uhr

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Die Offenlegung wird durch Auslegung zur Einsicht bewirkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. Dirk Stolze, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Ilgerstraße 17a, 99768 Harztor OT Ilfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben

werden.

Harztor, den 25.10.2024

gez. Dirk Stolze

Offentlich bestellter Vermessungsingenieur