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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

der öffentlichen Auslegung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Abtsbessingen

Mit Beschluss Nr. 59-2025 und 60-2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen am 23.06.2025 die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Abtsbessingen, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 und die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2023 sowie der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 liegen öffentlich aus und können gemäß § 80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung vom 05.11.2025 bis 18.11.2025 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205), eingesehen werden.

Kumpf

Bürgermeisterin