Die Stadt Ebeleben liegt im Norden Thüringens. Administrativ gehört der Ort zum Kyffhäuserkreis. Der Kernort Ebeleben ist gleichzeitig Sitz der Einheitsgemeinde (knapp 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Zur Einheitsgemeinde gehören die Ortsteile Allmenhausen, Gundersleben, Rockensußra, Thüringenhausen und Wiedermuth. Außerdem ist Ebeleben erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Abtsbessingen mit Billeben, Bellstedt, Freienbessingen, Holzsußra und Rockstedt und übernimmt für diese Orte die Verwaltungsaufgaben. Bei der Stadt Ebeleben sind 25 Beschäftigte tätig.
Bei der Stadt Ebeleben ist ab 01.01.2026 eine Stelle als
zu besetzen.
Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 4 TVöD.
Die Stelle ist zunächst befristet auf 2 Jahre.
Eine Weiterbeschäftigung über diese Zeit hinaus ist möglich.
Im Wesentlichen umfasst die Stelle im städtischen Bauhof folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Im Wesentlichen umfasst die Stelle im Hausmeisterbereich der Kindertagesstätte „Helbespatzen“ folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Vorausgesetz werden:
Wünschenswert sind:
Alternativ können sich auch gern Fachkräfte für Bäderbetrieb mit einer handwerklichen Ausbildung bewerben.
Wir bieten:
Schwerbehinderte und den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Herrn Probst unter der Rufnummer 036020/700-35 oder von Frau Storm unter der Rufnummer 036020/700-44.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist, reichen Sie Ihre Bewerbung in Papierform bitte bis zum 01.12.2025 mit Lebenslauf, Ausbildungsabschlüssen, Führungszeugnis und sonstigen Nachweisen an die Stadtverwaltung Ebeleben, Fachdienst I.1 Personal und allgemeine Dienste, z. Hd. Herrn Probst oder z.Hd. Frau Storm, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben, oder per E-Mail im PDF-Format an m.probst@ebeleben.de oder an s.storm@ebeleben.de ein.
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
Steffen Gröbel
Bürgermeister