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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Holzsußra

Die vom Gemeinderat Holzsußra beschlossene 2. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Holzsußra ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 2. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzsußra liegt vom 04.12.2024 bis 17.12.2024 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.

Lupprian

Bürgermeister