Titel Logo
Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Stadtverwaltung Ebeleben - Hauptamt

Hier für die Stadt Ebeleben

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 mit Beschluss Nr. 04-04-2024 die

Satzung über die Erhebung der

Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung) der Stadt Ebeleben

beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Am 06.12.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.

Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz- Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.

Ebeleben, d. 09.12.2024

S. Gröbel

Bürgermeister