Stadtverwaltung Ebeleben - Hauptamt
Hier für die Stadt Ebeleben
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 mit Beschluss Nr. 04-04-2024 die
Satzung über die Erhebung der
Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Stadt Ebeleben
beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 06.12.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz- Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.
Ebeleben, d. 09.12.2024
S. Gröbel
Bürgermeister