Sehr geehrte(r) Steuerzahler(in)!
Sie können zu entrichtende Steuerbeträge im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Für alle neu erstellten Steuerbescheide liegt uns noch kein SEPA-Lastschriftmandat vor. Dieses darf auch nicht von bei uns bestehenden Steuerkonten übernommen werden.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos. Außerdem helfen Sie, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen. Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens und füllen bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus. Die entsprechenden SEPA-Formulare erhalten Sie während der Öffnungszeiten persönlich oder jederzeit online auf unserer Webseite (Rubrik Verwaltung -> Formulare).
Vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift!
Weitere Hinweise:
| • | Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist freiwillig. |
| • | Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich mit! |
| • | Auf Ihre in der Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren angegebene Bankverbindung werden auch etwaige zu erstattende Beträge der abzubuchenden Abgabearten überwiesen. |
| • | Ihr SEPA Mandat verliert gemäß den SEPA-Vorschriften durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern es nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss von Ihnen ein neues Mandat erteilt werden. |
| • | Das Lastschriftmandat wird nicht für den Einzug von Zwangsgeldern genutzt. |