Die Stadt Ebeleben liegt im Norden Thüringens. Administrativ gehört der Ort zum Kyffhäuserkreis. Der Kernort Ebeleben ist gleichzeitig Sitz der Einheitsgemeinde (knapp 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Zur Einheitsgemeinde gehören die Ortsteile Allmenhausen, Gundersleben, Rockensußra, Thüringenhausen und Wiedermuth. Außerdem ist Ebeleben erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Abtsbessingen mit Billeben, Bellstedt, Freienbessingen, Holzsußra und Rockstedt und übernimmt für diese Orte die Verwaltungsaufgaben. Bei der Stadt Ebeleben sind 25 Beschäftigte tätig.
Bei der Stadt Ebeleben ist ab sofort eine befristete Stelle als
zu besetzen.
Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden wöchentlich. Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 8.
Die Stelle ist befristet bis zum 31.12.2027.
Im Wesentlichen umfasst die Stelle folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
| • | Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. |
| • | Analyse der bestehenden Wärmeinfrastruktur, Erhebung von Energieverbräuchen und Potenzialen erneuerbarer Energien. |
| • | Entwicklung eines zukunftsfähigen Zielbildes sowie eines Maßnahmenkatalogs für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. |
| • | Koordination und Durchführung von Beteiligungsformaten mit Bürgern, Unternehmen, Energieversorgern und weiteren relevanten Akteuren. |
| • | Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, Energieagenturen und Fachplanungsbüros. |
| • | Aufbereitung von Fachinformationen, Berichten und Präsentationen für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. |
| • | Begleitung von Förderanträgen und Projektmanagement im Bereich Wärmewende. |
Vorausgesetzt werden:
| • | Staatlich geprüfter Techniker (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik; Versorgungstechnik; erneuerbare Energien) alternativ |
| • | Abgeschlossene Ausbildung zur GIS Fachkraft; Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik alternativ |
| • | Abgeschlossenes Studium in einem relevanten Fachbereich (Energie-u. Umwelttechnik; Geografie/Raumplanung; Bauingenieurwesen) oder |
Wünschenswert sind:
| • | Kenntnisse in Wärmeplanung, Energieversorgung oder kommunaler Infrastruktur |
| • | Analytisches und strategisches Denken sowie Verständnis für technische und planerische Zusammenhänge |
| • | Kommunikationsfähigkeit in einem sensiblen Themenbereich, Überzeugungskraft, adressatengerechte und verständliche Darstellung von Sachverhalten |
| • | Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise und Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit |
| • | Sicheren Umgang mit einschlägigen EDV-Anwendungen, insbesondere Microsoft Excel |
| • | Erfahrungen im Bereich Kartografie, Datenerfassung, Datenanalyse |
| • | Erfahrungen mit GIS-Anwendungen (insbesondere QGIS) sind von Vorteil |
Wir bieten:
| • | Einen sicheren und vielseitigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst |
| • | Vergütung nach dem Tarifvertrag (TVöD) mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes (betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, VWL, tariflich geregelter Urlaubsanspruch) |
Schwerbehinderte und den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie von Herrn Probst unter der Rufnummer 036020/700-35 oder von Frau Storm unter der Rufnummer 036020/700-44.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist, reichen Sie Ihre Bewerbung in Papierform bitte bis zum 12.01.2026 mit Lebenslauf, Ausbildungsabschlüssen, Führungszeugnis (erst unmittelbar vor einer Einstellung) und sonstigen Nachweisen an die Stadtverwaltung Ebeleben, Fachdienst I.1 Personal und allgemeine Dienste, z. Hd. Herrn Probst oder z.Hd. Frau Storm, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben, oder per E-Mail im PDF-Format an m.probst@ebeleben.de oder an s.storm@ebeleben.de ein.
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
Steffen Gröbel
Bürgermeister