| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik 6“ der Gemeinde Abtsbessingen beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren nach BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Agrargenossenschaft Abtsbessingen eG, nordwestlich der Ortslage Abtsbessingen, mit einer Flächengröße von ca. 3,3 ha.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), Offenlandbiotopkartierung und Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag zum Planvorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Abtsbessingen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik 6“ der Gemeinde Abtsbessingen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag, wird gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum
vom 04.03.2024 bis 10.04.2024
im Internet als Download unter der Adresse der Stadt Ebeleben
www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste.html
veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung),
Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an stadtverwaltung@ebeleben.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Ebeleben, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vor-gebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Abtsbessingen unberücksichtigt bleiben können.
Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende formelle Öffentlichkeitsbeteiligung zur o.a. Planung der Gemeinde Abtsbessingen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Kumpf
Bürgermeisterin