In der Gemeinde Abtsbessingen,
Gemarkung Abtsbessingen, Flur 7, Flurstück 378
wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom 15. Februar 2024 bis 14. März 2024 | |
| Montag bis Freitag | von 8:00 - 16:00 Uhr oder nach Absprache |
in den Räumen der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. André Wiedemann, Gleichenstraße 50, 99867 Gotha (Tel. 03621/3683-0) eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. André Wiedemann, Gleichenstraße 50, 99867 Gotha schriftlich, in elektronischer Form (E-Mail) oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Gotha, den 06. Februar 2024
gez. Wiedemann, ÖbVI