Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert, wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen.
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.
Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig.
Beachten Sie bitte, dass es vor sämtlichen Ferien zu längeren Wartezeiten bei der Herstellung der Dokumente kommen kann.
Beantragen Sie deshalb rechtzeitig ein Dokument, um Folgekosten zu vermeiden.