Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 mit Beschluss Nr. 75/2025 die
Satzung über die
Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Abtsbessingen
beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 21.01.2026 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz- Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.
Ebeleben, d. 03.02.2026
J. Kumpf
Bürgermeisterin