| hier: | Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hatte in seiner Sitzung am 19.05.2022 beschlossen, das im Dezember 2021 als Ergänzungssatzung „Am Tuchberg“ OT Thüringenhausen der Stadt Ebeleben begonnene Planverfahren als Bebauungsplan „Am Tuchberg“ OT Thüringenhausen der Stadt Ebeleben auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB fortzuführen. Im Zeitraum vom 07.11.2022 bis 09.12.2022 wurde daraufhin die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Wesentliches Ziel der Planung:
Ist die städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen entlang der nördlichen Straßenseite „Am Tuchberg“ im Ortsteil Thüringenhausen.
Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden Änderungen der Planung vorgenommen (insbesondere die Änderung der Art der baulichen Nutzung sowie die Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen). Durch die vorgenommenen Änderungen des Planentwurfes ist die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung erforderlich.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Am Tuchberg“ OT Thüringenhausen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in Zeitraum
| vom 17.04.2023 bis 05.05.2023 |
öffentlich im Internet unter der Adresse:
www.ebeleben.de/seite/462036/informationen-
bauverwaltung.html zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung) | |
| Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben |
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Ebeleben unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan „Am Tuchberg“ mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung.
Ebeleben, 05.04.2023
gez. Gröbel
Bürgermeister