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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ebeleben

Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben der Stadt Ebeleben gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 (1) BauGB und der

öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben der Stadt Ebeleben beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 34 (5) und (6) BauGB damit eingeleitet.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung:

Ziel ist es, die am westlichen Rand der Ortslage von Gundersleben, südlich der Brunnenstraße gelegene Fläche des Plangebietes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Ortsteiles einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit ca. 2 Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben der Stadt Ebeleben soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan für den OT Gundersleben und Entwurf des Grünordnungsplanes zur Ergänzungssatzung. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Ebeleben zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben mit geändertem Geltungsbereich gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Planunterlagen der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung nebst Anlage werden

vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023

im Internet unter der Adresse Stadtverwaltung Ebeleben - Bauleitplanungen zur öffentlichen Einsichtnahme gemäß § 3 (1) PlanSiG bereitgestellt.

Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 in der Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung), Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:

Montag

geschlossen

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Ebeleben unberücksichtigt bleiben können.

Ebeleben, 05.04.2023

gez. Gröbel

Bürgermeister

Anlage: Übersichts- und Lageplan