| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Rockensußra“ der Stadt Ebeleben sowie in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebeleben beschlossen und die gesetzlich erforderlichen Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Die räumlichen Geltungsbereiche sind aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung werden diese Beschlüsse hiermit bekannt gemacht.
Als umweltbezogene Informationen für die o.a. Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen (RP-NT 2012), wirksamer Flächennutzungsplan Stadt Ebeleben, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Ebeleben zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage in einer Größe von ca. 51,5 ha südlich der Ortslage von Rockensußra.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Rockensußra“ der Stadt Ebeleben, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht, werden
| im Zeitraum vom 17.04.2023 bis 19.05.2023 |
öffentlich im Internet unter der Adresse:
Stadtverwaltung Ebeleben - Bauleitplanungen
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung), | |
| Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben |
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Ebeleben unberücksichtigt bleiben können.
Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Stadt Ebeleben ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Ebeleben, 05.04.2023
gez. Gröbel
Bürgermeister
Anlage: Übersichts- und Lageplan