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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Wahl der Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Ebeleben

Die Wahlperiode für die bisher tätige Schiedsperson und deren Stellvertreter läuft dem nächst aus. Aus diesem Grund ruft die Stadt Ebeleben mit den übertragenden 5 Gemeinden, alle Interessenten für dieses anspruchsvolle Ehrenamt auf, sich bei der Stadt Ebeleben zu bewerben. Die Bewerbung ist formlos unter dem Stichwort „Schiedsstelle Ebeleben“ einzureichen und sollte enthalten:

Name, Adresse und Geburtsdatum

Beruf bzw. derzeitige Tätigkeit

Familienstand

Die Bewerbungen sind spätestens Freitag dem 28.04.2023 bei der Stadt Ebeleben Rathausstraße 2, in 99713 Ebeleben abzugeben.

Für das Ehrenamt kann sich jeder Einwohner der Stadt Ebeleben sowie der fünf übertragenden Gemeinden Holzsußra, Rockstedt, Bellstedt, Abtsbessingen sowie Freienbessingen bewerben, der mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt ist, und Interesse an einer solchen Aufgabe hat. Die Schiedsperson und Stellvertreter. Schiedsperson wird aus den Reihen der Bewerber vom Stadtrat Ebeleben für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes Sondershausen in sein Amt berufen und verpflichtet. Die Wahl der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson soll in der Stadtratssitzung im Mai 2023 erfolgen.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, aber noch Fragen dazu hat, kann sich gern bei der Stadtverwaltung Ebeleben im Ordnungsamt bei Herrn Sorber, Tel. 036020/70015 über die Inhalte und Aufgaben dieses Amtes erkundigen.

Die Schiedsstelle umfasst den Bereich der Einheitsgemeinde Ebeleben, sowie den fünf übertragenden Gemeinden. Die Geschäftsstelle, die einmal im Monat eine Sprechstunde durchführen sollte, hat ihren Sitz in der Stadtverwaltung Ebeleben Rathausstraße 2. Die Stadt ruft alle Interessenten auf, sich umgehend zu bewerben.

Sollten keine Bewerbungen eingehen, ist die Stadt befugt, geeignete Bürger zu benennen.

Steffen Gröbel

Bürgermeister