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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Organisationsplan für den Wasserwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Holzsußra

Organisationsplan

für den Wasserwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Holzsußra

Auf der Grundlage des § 90 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und des § 15 der Satzung der Gemeinde Holzsußra über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst (Feuerwehr- und Wasserwehrdienstsatzung - FwWwDS) erlässt die Gemeinde Holzsußra folgenden Organisationsplan für seinen Wasserwehrdienst.

1.

Hochwassergefahrenpunkte

Beschreibung der Einsatzabschnitte

a)

alle Brückenbauwerke

b)

besonders Brückenbauwerk „Kittel" (erste Brücke nach dem „Urtal" => Urbach fließt ab hier in Kanalmauern [keine Ausbreitung nach Links und rechts, Wohnbebauung] weiter)

c)

Brückenbauwerke „Bürgermeisterbrücke" (engste und flachste Stelle)

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2.

Einsatzleitung

2.1 Leiter der Wasserwehr:

Zur Abwehr von Wassergefahren im Gemeindegebiet ist der Bürgermeister der Gemeinde Holzsußra als Gesamteinsatzleiter der Feuerwehr und der Wasserwehr zuständig (§ 23 ThürBKG). Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den Ersten Beigeordneten vertreten.

2.2 Einsatzleitung

Der Leiter der Wasserwehr kann die Leitung des Einsatzes auf einen persönlich und fachlich geeigneten Dritten übertragen (§ 24 ThürBKG). Die Einsatzleitung der Wasserwehr kann durch den Leiter der Wasserwehr personell aufgestockt werden. Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort wahr und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen des Wasserwehrdienstes am Einsatzort. Er trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Entscheidungen über die Einsatzmaßnahmen des Wasserwehrdienstes am Gefahren- oder Einsatzort.

Über eingeleitete Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung sind die zuständigen Stellen zu informieren.

2.3 Aufgaben der Einsatzleitung

ständiger Informationsaustausch mit der Führungsstelle im Landkreis und den Einsatzabschnitten

Koordinierung des Einsatzes der Hilfskräfte, des Hochwasserabwehrmaterials und der Transportmittel

Anforderung von zusätzlichem Material und Kräften von der Führungsstelle im Landkreis

Organisation des Fernhaltens von Schaulustigen und unbeteiligten Fahrzeugen

Sperrung von überflutungsgefährdeten Straßenabschnitten

Gefahrendurchsagen

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3.

Erreichbarkeiten

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4.

Beteiligte am Wasserwehrdienst

a)

die Feuerwehr im Rahmen der Aufgabenerfüllung in der Allgemeinen Hilfe,

b)

die Gemeindearbeiter,

c)

die Bewohner der Gemeinde ab dem 18. Lebensjahr unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse

(§ 55 Satz 3 ThürWG)

d)

die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden.

Die Beteiligten des regulären Wasserwehrdienstes werden geschult und nehmen an Übungen teil. Der Bürgermeister entscheidet über den Antrag auf Aufnahme in den Wasserwehrdienst. Die Aufgenommenen bilden den regulären Wasserwehrdienst.

Personen, die im Hochwasserfall aufgefordert oder freiwillig mit Zustimmung des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung Hilfe leisten, gehören für die Dauer des Einsatzes dem Wasserwehrdienst temporär an.

Personen, die regulär in den Wasserwehrdienst aufgenommen wurden und Personen, die aufgefordert oder freiwillig Hilfe leisten, werden hierbei im Auftrag der Gemeinde tätig.

Mitglieder des Wasserwehrdienstes im Sinne des § 55 ThürWG sind bei ihrer Tätigkeit für den Wasserwehrdienst entweder als Beschäftigte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder als ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII) gesetzlich über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen.

5.

Alarmierung

Sirene (über Leitstelle oder manuell)

SMS - Alarmierungssystem

Mobiltelefone

APP: DIVER247

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6.

Sammelpunkte

Feuerwehrgerätehaus, Peukendorfer Straße

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7.

Ablösung und Versorgung

Organisation durch die Einsatzleitung, bei Bedarf durch externe Kräfte (Katastrophenschutzzüge)

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8.

Lager- und Standorte der Hochwasserbekämpfungsmittel

Feuerwehrgerätehaus, Peuckendorfer Straße

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9.

Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

nach Anschaffung der Geräte zu ergänzen.

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10.

Evakuierungsorte

Gaststätte „Zum Urtal"

Hauptstraße 42, 99713 Holzsußra

Vereinsraum der Jugendinitiative und Räume der Jugendclubs

Hauptstraße 42, 99713 Holzsußra

Gutshof „Am Lindenhof"

Lindenstraße 12, 99713 Holzsußra

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11.

Nachrichtenübermittlung

Digitalfunk

Mobiltelefone

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12.

Verzeichnis der zuständigen Behörden und Hilfsdienste

Stadtverwaltung Ebeleben

Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben

Telefon: 036020 / 700 0

Mail: stadtverwaltung@ebeleben.de

Stützpunktfeuerwehr Ebeleben

Rathausstraße 2a, 99713 Ebeleben

Rettungsleitstelle Nordhausen

Telefon: 112 oder 03631 / 89380 oder 03631 / 19222

Mail: leitstelle@lrandh.thueringen.de (nicht für Notfälle)

Hochwassernachrichtenzentrale Thüringen (HWZ)

Telefon: 03641 / 684-0

Mail: poststelle@tlug.thueringen.de

Fax: 03641 / 684 222

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13.

Stand / Überarbeitung

Stand 24.07.2024

Nächste Überarbeitung: 02/2025