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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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 Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Abtsbessingen

der öffentlichen Auslegung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Abtsbessingen

Mit Beschluss Nr. 89/2023 und 90/2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen am 27.03.2023 die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Abtsbessingen, die Entlastung des Bürger­meisters für das Haushaltsjahr 2021 und die Entlastung des Bei­geordneten für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schluss­bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2021 sowie der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 liegen öffentlich aus und können ge­mäß § 80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung vom 03.05.2023 bis 16.05.2023 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205), eingesehen werden.

Kumpf

Bürgermeisterin