Laut Personalausweisgesetz (PAuswG) und Passgesetz (PassG) ist jede Person ab 16 Jahre verpflichtet im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein.
Ordnungswidrig handelt, wer seiner Verpflichtung gemäß PAuswG oder PassG nicht nachkommt, rechtzeitig einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Aus diesen Gründen wird ein Bußgeld gemäß PAuswG, PassG, Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) erhoben.
Zur persönlichen Beantragung sind ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) und die Vorlage einer Urkunde (Abstammungs-, Geburts-, oder Eheurkunde) erforderlich.
Die Urkunde bitte entsprechend des Familienstandes und des geführten Familiennamens.
Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Reisepass unter 18 Jahre, Personalausweis unter 16 Jahre oder Kinderreisepass sind:
| • | persönliches Erscheinen der Kinder und Jugendlichen, |
| • | persönliche Unterschrift der gesetzlichen Vertreter bei Antragstellung |
erforderlich.
Die Gebühr für das beantragte Dokument ist bei Antragstellung zu entrichten.
Für Fragen stehen wir gern telefonisch zur Verfügung.
| Einwohnermeldeamt: | 036020-70017 | |
| Sprechzeiten: | Dienstag - Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Ebeleben