| - | im Amtsblatt der Stadt Ebeleben zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. Und ab 100. Geburtstag jedes Jahr, |
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| nur mit Einwilligungserklärung, die schriftlich beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden muss. |
| - | in der „Thüringer Allgemeine“ zu dem 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab 100. Geburtstag jedes Jahr. |
Wer nicht in der „Thüringer Allgemeinen“ benannt werden möchte, muss dafür eine Übermittlungssperre zum Altersjubiläum beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen.
> Bereits beantragte Übermittlungssperren behalten ihre Gültigkeit und brauchen nicht erneuert zu werden <
Die Formulare können von der Internetseite www.ebeleben.de unter >Verwaltung - Formulare< ausgedruckt werden.
Die Sperren können jederzeit, auch einzeln, widerrufen werden.
Gratulationen anlässlich von Ehejubiläen (50., 60., 65., 70. und 75.) durch den Bürgermeister möchten bitte von Angehörigen im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Ebeleben einen Monat vor dem Jubiläumstag angemeldet werden.
Glückwunschschreiben anlässlich von Ehejubiläen (65., 70. und 75.) durch den Bundespräsidenten möchten bitte von Angehörigen im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Ebeleben einen Monat vor dem Jubiläumstag angemeldet werden.
Einwohnermeldeamt
Stadt Ebeleben