| hier: | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ebeleben“ und der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebeleben beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde für beide Planverfahren parallel durchgeführt und die Planunterlagen im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen überarbeitet. Die Lage der Plangebiete in der Ortslage sowie die Grenze der räumlichen Geltungsbereiche sind aus den mitveröffentlichten Übersichtsplänen ersichtlich.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage im Geltungsbereich.
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Planentwürfe der o.g. Bauleitplanungen gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ebeleben“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen beider Planverfahren werden Ihnen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:
vom 12.06.2023 bis 14.07.2023
öffentlich im Internet unter der Adresse:
www.ebeleben.de/seite/462036/informationen-bauverwaltung.html
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Außerdem werden die o.a. Unterlagen an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung),
Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Ebeleben unberücksichtigt bleiben können.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht und Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ebeleben“ mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern;
Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern;
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.
Ebeleben, den 31.05.2023
gez. Gröbel
Bürgermeister