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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Schöffenwahl 2023

Amtliche Bekanntmachung für die Stadt Ebeleben und die Gemeinden Abtsbessingen, Bellstedt, Freienbessingen, Holzsußra und Rockstedt

Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (Amtsperiode 2024-2029) liegen in der Zeit vom

10. Juli 2023 bis 14. Juli 2023

im Rathaus der Stadt Ebeleben, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben, Zimmer 209 zu jedermanns Einsichtnahme auf.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der o. g. Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Ebeleben, d. 28.06.2023

Steffen Gröbel

Bürgermeister