Im Namen der Gemeinde Abtsbessingen ergeht folgende
Allgemeinverfügung:
| 1. | Das Grundstück in der Gemarkung Abtsbessingen Flur 1, Flurstück 96/1 wird mit öffentlicher Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen. |
| 2. | Die Entscheidung ergeht verwaltungskostenfrei. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
| Gegen diese Allgemeinverfügung kann | |
| innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe |
| Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der | |
| Gemeinde Abtsbessingen |
| über erfüllende Gemeinde Stadt Ebeleben, Bauverwaltung |
| Rathausstraße 2 |
| 99713 Ebeleben |
| einzulegen. | |
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Hinweise:
| 1. | Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf diese öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgeben. |
| 2. | Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können in der |
| Stadtverwaltung Ebeleben, Bauverwaltung, Zimmer 301 |
| Rathausstraße 2 |
| 99713 Ebeleben |
| zu den Amtsstunden (Dienstag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden. |
Abtsbessingen, den 10. April 2024
gez. Kumpf
Bürgermeisterin Abtsbessingen
Anlage: Lageplan