Stadtverwaltung Ebeleben
Wahlamt
Hier für die Stadt Ebeleben
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, d. 23. April 2024 um 17:00 Uhr im Sitzungsraum (Bauverwaltung) der Stadtverwaltung Ebeleben statt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der eingereichten Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tagesordnung:
Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge / Listenverbindungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG) für
| a) | Stadtratsmitgliederwahl |
| b) | Ortsteilratsmitgliederwahl |
| c) | Ortsteilbürgermeisterwahl |
| d) | Bürgermeisterwahl |
Die Sitzung ist öffentlich.
Ebeleben, d. 02.04.2024
Probst
stellv. Wahlleiter
Hier für die Gemeinde Abtsbessingen
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, d. 23. April 2024 um 18:00 Uhr im Bürgertreff, Lindenplatz 8a in Abtsbessingen statt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tagesordnung:
Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge / Listenverbindungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG)
für die Gemeinderatsmitgliederwahl.
Die Sitzung ist öffentlich.
Ebeleben, d. 02.04.2024
gez. Probst
i. A. des Wahlleiters der Gemeinde
Hier für die Gemeinde Bellstedt
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, d. 23. April 2024 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus der Gemeinde Bellstedt statt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tagesordnung:
Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge / Listenverbindungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG)
für die Gemeinderatsmitgliederwahl.
Die Sitzung ist öffentlich.
Ebeleben, d. 02.04.2024
gez. Probst
i. A. des Wahlleiter der Gemeinde
Hier für die Gemeinde Freienbessingen
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, d. 23. April 2024 um 19:00 Uhr in der Gemeindeschenke der Gemeinde Freienbessingen statt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tagesordnung:
Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge / Listenverbindungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG)
für die Gemeinderatsmitgliederwahl.
Die Sitzung ist öffentlich.
Ebeleben, d. 02.04.2024
gez. Probst
i. A. des Wahlleiters der Gemeinde
Hier für die Gemeinde Holzsußra
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, d. 23. April 2024 um 20:00 Uhr im Gemeindebüro der Gemeinde Holzsußra statt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tagesordnung:
Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge / Listenverbindungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG)
für die Gemeinderatsmitgliederwahl.
Die Sitzung ist öffentlich.
Ebeleben, d. 02.04.2024
gez. Probst
i. A. des Wahlleiters der Gemeinde
Hier für die Gemeinde Rockstedt
Die 1. Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, d. 23. April 2024 um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Schänke“ in Rockstedt statt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tagesordnung:
Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge / Listenverbindungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 und § 17 Abs. 3 und 4 Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG)
für die Gemeinderatsmitgliederwahl.
Die Sitzung ist öffentlich.
Ebeleben, d. 02.04.2024
gez. Probst
i. A. des Wahlleiters der Gemeinde