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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Holzsußra

Mit Beschluss Nr. 02/2025 und 03/2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Holzsußra am 19.03.2025 die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Holzsußra, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 und die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2023 sowie der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2023 liegen öffentlich aus und können gemäß § 80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung vom 09.04.2025 bis 22.04.2025 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205), eingesehen werden.

Lupprian

Bürgermeister