Der Gemeinderat der Gemeinde Bellstedt hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 mit Beschluss Nr. 01/2026 die
Satzung über die
Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Bellstedt
beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 12.03.2026 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz-Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.
Ebeleben, d. 27.03.2026
T. Trietchen
Bürgermeister