hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben der Stadt Ebeleben beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß § 34 (5) und (6) BauGB damit eingeleitet. In seiner Sitzung am 23.02.2023 hat der Stadtrat der Stadt Ebeleben den Entwurf der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben mit geändertem Geltungsbereich gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung:
Ziel ist es, die am westlichen Rand der Ortslage von Gundersleben, südlich der Brunnenstraße gelegene Fläche des Plangebietes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Ortsteiles einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit ca. 2 Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.
Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden Änderungen der Planung vorgenommen (insbesondere die Erweiterung der Geltungsbereich für die Unterbringung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen). Durch die vorgenommenen Änderungen des Planentwurfes ist die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung erforderlich.
Der überarbeitete Entwurf der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße“ OT Gundersleben der Stadt Ebeleben, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit allen Anlagen, dem Grünordnungsplan sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in Zeitraum
vom 10.08.2023 bis einschließlich 25.08.2023
im Internet unter der Adresse www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich dazu werden die Unterlagen in der Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung), Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Ebeleben unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Grünordnungsplan mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung; die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Ebeleben, 02.08.2023
gez. Gröbel
Bürgermeister