Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Gieboldehausen, Landkreis Göttingen, habe ich den Termin zur Bekanntgabe und Anhörung des Widerrufs des Nachtrags 1 zum Flurbereinigungsplan und der Bekanntgabe und Anhörung des Nachtrags 2 zum Flurbereinigungsplan auf
Mittwoch, den 02.08.2023 um 17:00 Uhr
im Pfarrheim Gieboldehausen,
Mittelstraße 1, 37434 Gieboldehausen
anberaumt (§ 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)).
Gleichzeitig mit der Vorlage des Nachtrags 2 zum Flurbereinigungsplan werden die Änderungen zur vorläufigen Besitzeinweisung sinngemäß der Überleitungsbestimmungen vom 03.06.2016 wirksam.
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546), wird hiermit im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Beteiligten die sofortige Vollziehung der Aufhebung des Nachtrags 1 sowie der Bekanntgabe des Nachtrags 2. Die sofortige Vollziehung schließt die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen aus.
Mögliche Widersprüche gegen den Widerruf des Nachtrag 1 sowie der Bekanntgabe des Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan können von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin am 02.08.2023 (17:00 Uhr) im Pfarrheim Gieboldehausen, Mittelstraße 1, 37434 Gieboldehausen vorgebracht werden.
Der schriftliche Widerspruch kann zum Termin übergeben bzw. eingereicht werden. Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs des Nachtrags 1 sowie der Bekanntgabe des Nachtrags 2 kann - wenn Widerspruch dagegen erhoben wurde - unmittelbar die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (Flurbereinigungssenat), Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, beantragt werden mit dem Ziel, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufgehoben und damit die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wiederhergestellt wird.
Ein entsprechender Antrag ist bei dem genannten Gericht schriftlich oder zu Niederschrift der Geschäftsstelle zu stellen oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung des Nds. Justizministeriums vom 3. Juli 2006 (Nds. GVBI S. 247) einzureichen (§ 80 Abs. 5 VwGO).
Gründe
Mit dem Nachtrag 2 sind neue Regelungen zur Feldeinteilung im Verfahrensgebiet getroffen worden. Im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes sind den Beteiligten so schnell wie möglich die Vorteile des Flurbereinigungsverfahrens zu verschaffen. Durch den Nachtrag 2 sind die Regelungen des Nachtrags 1 unwirksam und Nachtrag 1 ist widerrufen worden. Die sofortige Vollziehung des Nachtrags 2 war nach § 80 Abs. 2 VwGO anzuordnen, um die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen auszuschließen.
Es liegt im öffentlichen Interesse und aus den vorgenannten Gründen ganz besonders im Interesse der Beteiligten, dass die durch die Flurbereinigung erzielte Verbesserung der Agrarstruktur im Verfahrensgebiet den Beteiligten sofort zugutekommt und keine Zweifel über den Eintritt bzw. die Wirksamkeit der mit dem Nachtrag 2 verbundenen Rechtsänderungen bestehen.
Wenn Sie keine Einwendungen gegen den Widerruf des Nachtrag 1 oder der Bekanntgabe im Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan vorzubringen haben, ist Ihr Erscheinen zu diesem Termin nicht erforderlich.
Zur Auskunftserteilung und Erläuterung werden Bedienstete des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig - Geschäftsstelle Göttingen am Mittwoch, den 02.08.2023 ab 12:00 Uhr im Pfarrheim Gieboldehausen, Mittelstraße 1, 37434 Gieboldehausen anwesend sein.
Wenn Sie keine Auskunft bzw. Erläuterung zu den Planunterlagen benötigen, brauchen Sie die Termine nicht wahrnehmen.
Es wird gebeten, den jeweiligen Auszug zum Auskunfts- und Anhörungstermin mitzubringen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
In diesem Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. C und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten uns Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://www.arl-bs.niedersachsen.de/ abrufen. Alternativ sind die Informationen über ein Merkblatt beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, Danziger Str. 40, 37083 Göttingen erhältlich.
(Meyer) — DS
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Landesentwicklung Braunschweig - Geschäftsstelle Göttingen
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