Laut Personalausweisgesetz (PAuswG) und Passgesetz (PassG) ist jede Person ab 16 Jahre verpflichtet im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein.
Ordnungswidrig handelt, wer seiner Verpflichtung gemäß PAuswG oder PassG nicht nachkommt, rechtzeitig einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Aus diesen Gründen wird ein Bußgeld gemäß PAuswG, PassG, Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) erhoben.
Zur persönlichen Beantragung sind ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) und die Vorlage einer Urkunde (Abstammungs-, Geburts-, oder Eheurkunde) erforderlich.
Die Urkunde bitte entsprechend des Familienstandes und des geführten Familiennamens.
ACHTUNG:
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe ausgestellt.
Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Reisepass unter 18 Jahre und Personalausweis unter 16 Jahre sind:
| • | persönliches Erscheinen der Kinder und Jugendlichen, |
| • | persönliche Unterschrift der gesetzlichen Vertreter bei Antragstellung |
erforderlich.
Die Gebühr für das beantragte Dokument ist bei Antragstellung zu entrichten und bitte die Bearbeitungszeiten zur Herstellung berücksichtigen.
Bitte beachten:
Das Bürgeramt/Einwohnermeldeamt erteilt keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischen Staaten. Hierüber haben sich Reisende selber zu erkundigen.
Für Fragen stehen wir gern telefonisch zur Verfügung:
036020-70017 oder 70018
Sprechzeiten:
| Dienstag - Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Außerhalb der Sprechzeiten nur mit Vereinbarung.
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung Ebeleben