Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Gegen die vom Gemeinderat am 23.03.2024 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 werden gemäß § 55 Abs. 2 ThürKO von der Kommunalaufsicht keine Bedenken geltend gemacht.
Entsprechend der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) § 57 Abs. 3 - nach Änderung durch Art. 2 des ThürNKFG vom 19.11.2008, GVBL. S. 381 vom 27.11.2008 wird hiermit die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und darauf verwiesen, dass der Haushaltsplan in der Zeit vom 08.05.2024 bis 21.05.2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205), zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.
Trietchen
Bürgermeister