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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl zum

Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Allmenhausen am 26.05.2024

nachfolgenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammen gearbeitet haben, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "Ja" oder "Nein" gekennzeichnet.

Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Der Wahlausschuss der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl der

Ortsteilratsmitglieder im Ortsteil Allmenhausen am 26.05.2024

nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden.

Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Trübenbach

Wahlleiterin