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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss Rockstedt hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Gemeinderatsmitgliederwahlen nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden.

Gemeinderatsmitgliederwahl in der

Gemeinde Rockstedt am 26.05.2024

Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Kiel

Wahlleiter