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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl zum

Bürgermeister der Stadt Ebeleben am 26.05.2024

nachfolgenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammen gearbeitet haben, ist in der Spalte "Erklärung" hinter dem Bewerber mit "Ja" oder "Nein" gekennzeichnet.

Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Trübenbach

Wahlleiterin