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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich

„Photovoltaikfreiflächenanlage Gundersleben" der Stadt Ebeleben

Hier:

Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

Erläuterungen:

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Photovoltaikfreiflächenanlage Gundersleben" der Stadt Ebeleben wird durch den Stadtrat der Stadt Ebeleben gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:

Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich der Ortslage Gundersleben geschaffen werden. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ebeleben als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt worden. Die Flächengröße beträgt ca. ha.

Anlass der 5. Änderung ist der Antrag der Firma FEH Bauwerk GmbH, Eschborn (Vorhabenträger), auf den Flächen des Plangebietes eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Durch die Stadt Ebeleben wurde zur städtebaulichen Entwicklung dieser Nutzung bereits in der Stadtratssitzung am 11.05.2023 das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Gundersleben" eingeleitet.

Die derzeitige Darstellung des Plangebietes als gewerbliche Bauflächen und als Flächen für die Landwirtschaft im wirksamen Flächennutzungsplan kann dabei nicht als Entwicklungsgrundlage gem. § 8 (2) BauGB für das Planungsziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangezogen werden. Aus diesem Grund soll parallel die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes eigeleitet werden. Ziel ist die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik" gern. § 11 BauNVO für die Flächen des Geltungsbereiches.

Der Vorhabenträger ist bereit, alle Kosten welche mit dem Planvorhaben verbunden sind, zu tragen. Die Sicherung der Kostenübernahme sowie der Umsetzung der Planung erfolgt durch den Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwischen der Stadt Ebeleben und dem Vorhabenträger.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen, Offenlandbiotopkartierung und wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Ebeleben.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Ebeleben zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: Erarbeitung Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden.

Finanzielle Auswirkungen:

-entfällt-

Fachliche Zuständigkeit:

FB II

Stellungnahme FD 1.2 -Kämmerei-:

-entfällt-

Einreicher:

Steffen Gröbel, Bürgermeister

BESCHLUSS:

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Photovoltaikfreiflächenanlage Gundersleben" der Stadt Ebeleben auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB, in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich, soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Anlage:

-Lageplan des Planungsgebietes

Rechtsgrundlagen:

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288)