Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 24.11.2022 mit Beschluss-Nr. StaR/051/2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 16.11.2022 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 1.000 sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 16.11.2022) und die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie Schallimmissionsprognose werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 1 PlanSiG
vom 20.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023
durch Veröffentlichung im Internet zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie die Schallimmissionsprognose) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Eisfeld unter
https://www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen.html
eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung, Umweltbericht und die vorliegende Auswirkungsanalyse sowie die Schallimmissionsprognose) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Eisfeld, 1. Obergeschoss, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld.
In Folge der COVID-19-Pandemie gelten für die Stadtverwaltung Eisfeld derzeit geänderte Zugangsmodalitäten.
Für die Einsichtnahme ist es daher erforderlich, einen Termin mit der Stadtverwaltung Eisfeld unter der Telefonnummer 03686 / 3902-12 bzw. 03686 / 3902-41 oder per E-Mail bauamt@stadt-eisfeld.de zu vereinbaren. Sobald Änderungen der Zugangsmodalitäten erfolgen, werden diese durch die Stadt Eisfeld erneut ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einsichtnahme kann nur nach Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Eisfeld, 1. Obergeschoss, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld erfolgen.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 4 Abs. 1 PlanSIG werden Erklärungen zur Niederschrift ausgeschlossen. Erklärungen zur Niederschrift können nur elektronisch unter bauamt@stadt-eisfeld.de abgegeben werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Lageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eisfeld, Flur 0 die Flurstücke 1415/11 und 1385/45 (teilweise). Er liegt zwischen der Bahnstrecke von Eisfeld nach Schalkau und der „Coburger Straße“ im Bereich zwischen den Einmündungen der „Kleiststraße“ im Norden und „Julius-Hoffmann-Straße“ im Süden.
Eisfeld, den 02.01.2023
Gregor
Bürgermeister — -Siegel-