Titel Logo
Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus Stadt und Gemeinden - Informationen des Einwohnermeldeamtes

Wichtige Informationen zum Wegfall der Kinderreisepässe ab Januar 2024:

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- & Ausweiswesens vom 08. Oktober 2023, entfällt die Möglichkeit der Beantragung von Kinderreisepässen. (Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kindereisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit!)

Ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass steht der reguläre Personalausweis (auch der vorläufige Personalausweis) sowie der Reisepass (auch der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass) zur Verfügung.

Über die Entscheidung welches Dokument der Kinder für Ihre Reise benötigt wird, gibt Ihnen das Auswärtige Amt, die konsularischen Vertretungen des entsprechenden Landes oder auch Ihr Reiseveranstalter Auskunft. Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen. Wir bitten um Verständnis.

Preisänderung des Gesetzgebers für Reisepässe ab Januar 2024:

Ab Januar kosten Reisepässe für Erwachsene (ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit) 70,00 € statt bisher 60,00 €. Für Reisepässe, die von Erwachsenen unter 24 Jahren beantragt werden, bleibt die Gebühr i.H.v. 37,50 € für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren gleich.