Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 14.12.2023 mit Beschluss-Nr. StaR/076/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.11.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 09.11.2023) und die vorliegende Auswirkungsanalyse, Schallimmissionsprognose und ergänzende Stellungnahme sowie Untersuchung zum Artenschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024
in der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, 98673 Eisfeld während der Sprechzeiten
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr |
| Mittwoch | keine Sprechzeiten |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und die vorliegende Auswirkungsanalyse, Schallimmissionsprognose und ergänzende Stellungnahme sowie Untersuchung zum Artenschutz) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Eisfeld unter
https://www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen.html
eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eisfeld, Flur 0 die Flurstücke 1415/11 und 1385/45 (teilweise). Er liegt zwischen der Bahnstrecke von Eisfeld nach Schalkau und der „Coburger Straße“ im Bereich zwischen den Einmündungen der „Kleiststraße“ im Norden und „Julius-Hoffmann-Straße“ im Süden.
Eisfeld, den 12.01.2024 — -Siegel-
G r e g o r
Bürgermeister