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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)

Der Stadtrat der Stadt Eisfeld hat am 14.12.2023 mit Beschluss-Nr. StaR/076/2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 09.11.2023 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ der Stadt Eisfeld [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung (Fassung mit Stand vom 09.11.2023) und die vorliegende Auswirkungsanalyse, Schallimmissionsprognose und ergänzende Stellungnahme sowie Untersuchung zum Artenschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024

in der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, 98673 Eisfeld während der Sprechzeiten

Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch

keine Sprechzeiten

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung und die vorliegende Auswirkungsanalyse, Schallimmissionsprognose und ergänzende Stellungnahme sowie Untersuchung zum Artenschutz) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können, während der öffentlichen Auslegung, auf den Internetseiten der Stadt Eisfeld unter

https://www.stadt-eisfeld.de/seite/521722/%C3%B6ffentliche-bekanntmachungen.html

eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet Handel „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit ergänzendem Fachmarkt in der Coburger Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eisfeld, Flur 0 die Flurstücke 1415/11 und 1385/45 (teilweise). Er liegt zwischen der Bahnstrecke von Eisfeld nach Schalkau und der „Coburger Straße“ im Bereich zwischen den Einmündungen der „Kleiststraße“ im Norden und „Julius-Hoffmann-Straße“ im Süden.

Eisfeld, den 12.01.2024  —  -Siegel-

G r e g o r

Bürgermeister