Das vom Verlag Linus Wittich herausgegebene Amtsblatt der Stadt Eisfeld dient in erster Linie der Vermittlung amtlicher Bekanntmachungen. Um einen guten Bürgerservice zu bieten, veröffentlichen wir zusätzlich viele Informationen mit Blick auf die Entwicklung von Stadt und Ortsteilen.
Darüber hinaus werden Veröffentlichungen von Kirchengemeinden, Kindergärten, Schulen, Vereinen und Verbänden kostenfrei abgedruckt. Falls Sie eine Werbeanzeige veröffentlichen wollen, müssen Sie sich direkt an den für uns zuständigen Medienberater des Verlages Linus Wittich wenden.
Die Texte müssen in digitaler Form bei der Redaktion eingereicht werden. Senden Sie diese bitte ausschließlich per Mail an:
Eine direkte Übermittlung von Texten zum Verlag ist nicht möglich.
Format & Rahmenbedingungen
Manuskripte, handschriftliche und kopierte Texte werden nicht veröffentlicht. Die Berichte sind sachlich, kurz und informativ zu halten sowie fristgerecht einzureichen (siehe Redaktionsplan). Auf Rechtschreibung und Grammatik ist eigenständig zu achten. Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung der Textlänge zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder nicht zu veröffentlichen. Originalunterschriften (Signatur) unter Vereins- und Verbandsmitteilungen können nicht abgedruckt werden.
Nachrichten politischer Parteien & Bürgerinitiativen
Parteipolitische sowie Stellungnahmen zu allen politischen Tagesfragen und Kommentare bleiben unberücksichtigt.
Leserbriefe werden grundsätzlich nicht abgedruckt.
Fotos, Grafiken & Logos
Zu Artikeln können Fotos veröffentlicht werden. Bitte reichen Sie max. 3 Bilder pro Artikel ein. Bitte beschriften Sie diese und benennen den Fotografen. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Auswahl der Bilder vor. Es werden nur qualitativ gute Fotos abgedruckt.
Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte
Bei Zusendung von Bildern gehen wir davon aus, dass die fotografierten Personen zu den Veröffentlichungsmedien Internet und Druck ihre Zustimmung erteilt haben. Falls Einschränkungen bestehen, sind diese der Stadtverwaltung mitzuteilen. Darüber hinaus hat der Fotograf einen Anspruch, in Bezug auf das veröffentlichte Foto in der Veröffentlichung als Urheber genannt zu werden. Dies gilt u.a. auch für Texte, Gedichte und Bildvorlagen für Flyer. Auch an ihnen hat der Urheber das alleinige Nutzungsrecht und muss zur Veröffentlichung seine Zustimmung erteilen.
Haftung bei eingereichten Inhalten
Der Einreicher ist für die zur Veröffentlichung eingereichten Inhalte selbst verantwortlich. Er stellt die Stadt Eisfeld von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Stadtverwaltung Eisfeld wegen der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Einreichers geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme durch Dritte ist der Einreicher zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Stadtverwaltung Eisfeld dadurch entsteht. Dazu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.