Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
Sämtliche Mitglieder des Ausschusses wurden geladen: Ja
Die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: Nein
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ausschusses: 6
Anwesende Mitglieder des Ausschusses
(zum Zeitpunkt der Prüfung): 6
Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses anwesend: Ja
Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses beschlussfähig: Ja
BA/006/2025
Ersatzneubau an bestehendem Wohnhaus, Gemarkung Eisfeld, Flurstück 892
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Eisfeld beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Ersatzneubau an ein bestehendem Wohnhaus auf dem Flurstück 892 in der Gemarkung Eisfeld gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
BA/007/2025
Umnutzung der "Alten Schule" als Tagespflege, Gemarkung Eisfeld, Flurstücke 165/1, 166/1
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Eisfeld beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung „Alte Schule“ als Tagespflege auf den Flurstücken 165/1 und 166/1 in der Gemarkung Eisfeld gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
BA/008/2025
Voranfrage: Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit 1050 m² Verkaufsfläche, Gemarkung Eisfeld, Flurstück 1415/11
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Eisfeld beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit 1050 m² Verkaufsfläche auf dem Grundstück 1415/11 in der Gemarkung Eisfeld gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
BA/009/2025
Errichtung einer doppelseitigen Werbeanlage auf Monofuß, beleuchtet,
Gemarkung Eisfeld, Flur 0, Flurstück 685/11
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Eisfeld beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer doppelseitigen Werbeanlage auf Monofuß (beleuchtet) auf dem Flurstück 685/11 in der Gemarkung Eisfeld gemäß § 36 BauGB zuerteilen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Stadtrats- / Ausschussmitglieder: 6
Zustimmung: 0
Ablehnung: 6
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keine
gez.: Christoph Bauer, Bürgermeister — -Siegel-