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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert

Vandalismus

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es gemäß § 3 Absatz 1a der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Eisfeld verboten ist, öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zur besprühen oder zu beschmieren. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 19 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung dar, die mit einer Geldbuße bis zu Fünftausend Euro geahndet werden. Zudem wird jede Art von Vandalismus zur Anzeige gebracht.

Laubbeseitigung

Laub auf den Straßen und Gehwegen verursacht derzeit einen hohen Verschmutzungsgrad und somit einen erheblichen Reinigungsmehraufwand für den städtischen Bauhof. Wenn es jedoch regnet kann das Laub auf Fahrbahnen und Gehwegen zu einer rutschigen Angelegenheit und dadurch zur Gefahr werden. Wir bitten deshalb die Autofahrer in der Laubzeit vorsichtig und vor allem in Kurven langsam zu fahren.

Anlieger sind verpflichtet, vor ihren Grundstücken selbst für Sicherheit zu sorgen. Dazu gehört Gehwege, Straßenrinnen und Gullys von Laub freizuhalten. Laub darf nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden, da dies die Arbeit der Reinigungstrupps behindert und zu Verzögerungen führt. Für die Entsorgung können die Biotonne, Eigenkompostierung sowie die Grünabfalldeponie genutzt werden. Wenn Laub von Bäumen, die im öffentlichen Verkehrsraum stehen, auf dem Gehweg zusammengekehrt und in Säcke verpackt wird, ist der Bauhof bei der Entsorgung behilflich.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei einem durch Laub verursachten Unfall der zur Reinigung Verpflichtete zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Zudem gelten Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Mit Ihrer tatkräftige Unterstützung bei der Laubbeseitigung danken wir bereits im Voraus. Sie leisten einen Beitrag zur Sauberkeit der Stadt in dieser reinigungsintensiven Zeit.

Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Wir weisen darauf hin, dass Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurückzuschneiden sind, dass Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können. Hierbei bitten wir Sie, dass Lichtraumprofil (siehe Abbildung) einzuhalten. Der Pflanzenwuchs darf bis zu einer Höhe unter 2,50 Metern nicht über Geh- und Radwege ragen. Bei einer öffentlichen Straße sollte über der gesamten Fahrbahn die Höhe bis 4,5 Meter frei bleiben. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sollte sich allerdings ein Unfall ereignen, könnte der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.

Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern sind so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können.

Verunreinigung durch Hunde auf öffentlichen Plätzen, Spielplätzen und privaten Grundstücken

Wir appellieren an die Vernunft der Hundehalter, Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Es ist eine große Zumutung, wenn regelmäßig Hundekot auf Gehwegen und ausgewiesenen Wanderwegen, in Hofeinfahrten sowie Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vorgefunden wird. Wenn Ihr Hund sein „Geschäft“ außerhalb des eigenen Grundstücks verrichtet, sammeln Sie es bitte ein und entsorgen es ordnungsgemäß. Auch anderen Hundehaltern gegenüber, die mit ihren Vierbeinern dieselbe Strecke gehen, ist es rücksichtsvoll, dass diese den Hundekot-Häufchen nicht ausweichen müssen, sondern den Spaziergang genießen können. Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos bei den öffentlichen Hundetoiletten. Die Entsorgung soll über die Abfallbehälter für Hundekotbeutel oder bei Ihnen zu Hause erfolgen.

Wir bitten um Beachtung.

Ihr Ordnungsamt