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Eisfelder Amtsblatt
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008; zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S.277, 291)

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008; zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S.277, 291)

Ankündigung eines Anhörungstermins

Gemeinde:

Eisfeld

Gemarkung:

Eisfeld

Flur:

0

Flurstücke:

4982 (Eigentümergemeinschaft),

5034 (Rudolf Werner)

Am 20.11.2024 führte mein Büro eine Liegenschaftsvermessung (Grenzwiederherstellung) in Eisfeld durch. Betroffen von dieser Grenzwiederherstellung sind auch die Eigentümer der oben näher bezeichneten Flurstücke. Es wurden fehlende Grenzpunkte wiederhergestellt und abgemarkt.

Das Ergebnis dieser Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben die Eigentümer bzw. deren Erben die Möglichkeit, sich zu diesem Ergebnis zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am Montag, 23.12.2024 um 10 Uhr statt. Treffpunkt ist am Flurstück.

Es ist den Eigentümern freigestellt, den Termin wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen

Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschrift) wird den Eigentümern unabhängig von ihrer Teilnahme am Anhörungstermin durch Offenlegung bekanntgegeben.

Diese Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 24.12.2024 bis zum 23.01.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Montag - Freitag) und von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr (Donnerstag) in den Räumen des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Dipl.-Ing. Uwe Eberhard

Apothekergasse 7

98646 Hildburghausen

eingesehen werden. Ebenfalls einsehbar ist das Ergebnis unter https://www.hildburghausen-vermessung.de/oeffentliche-bekanntmachung.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch die Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. U. Eberhard, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Apothekergasse 7 in 98646 Hildburghausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 03685/40510, per Fax unter 03685/405111 oder per mail über info@KatVermbuero-Eberhard.de.

gez. Dipl.-Ing. U. Eberhard

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur