Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Eigentümer / Besitzer bei Schneefall die Gehwege zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung kann auf Mieter übertragen werden. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer (2024) diejenigen verantwortlich, deren Grundstücke sich auf der Gehwegseite befinden. In Jahren mit ungerader Endziffer (2025) sind die Gegenüberliegenden an der Reihe (§ 10 Absatz 1 Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisfeld).
Das Abbrennen von pyrotechnische Gegenständen der Kategorie 2 ist nur in der Silvesternacht erlaubt. Dabei darf das Umfeld nicht gefährdet werden. Die Abfälle sind durch die Eigentümer/Verursacher am 01.01.2025 zu entfernen.
Das Ordnungsamt der Stadt Eisfeld