Thüringer Landesamt für — Meiningen, 27.11.2024
Bodenmanagement und Geoinformation
- Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen -
Frankental 1, 98617 Meiningen
Az.: 3-5-0535
1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Adelhausen Grünes Band“
Gemäß § 103c Abs. 2, § 103a Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter Nr. 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der
Gemarkungen: Adelhausen, Eishausen, Massenhausen, Simmershausen und Harras, Gemeinde: Straufhain sowie Städte Römhild und Eisfeld, Landkreis: Hildburghausen,
angeordnet.
Das Verfahren wird unter Leitung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation durchgeführt.
Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von 19,6255 ha.
2. Grundstücke
Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke:
| Gemarkung: | Adelhausen |
| Flurstücke Nr.: | 185, 415/10, 415/11, 415/12 |
| Gemarkung: | Eishausen |
| Flurstücke Nr.: | 523/4, 596, 650, 827, 856, 869/6 |
| Gemarkung: | Massenhausen |
| Flurstücke Nr.: | 84/1, 104/1 |
| Gemarkung: | Simmershausen |
| Flurstücke Nr.: | 680/4, 680/8, 767/2, 767/6 |
| Gemarkung: | Harras |
| Flurstück Nr.: | 1057 |
3. Anmeldung von Rechten
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bei dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt, anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen
Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für
| - | die Gemeinde Straufhain im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg, |
| - | die Stadt Römhild im Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Griebelstraße 28, 98630 Römhild sowie |
| - | die Stadt Eisfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, |
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt, einzulegen.
Im Auftrag
gez. Andreas Harnischfeger — (DS)
Referatsleiter